Du bist noch unter 18?


Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder: 

 

A) in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil/JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) 

B) eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht (siehe folgenden Absatz) das Grashoff's in Völkersen besuchen.  

 

Jugendliche ohne Aufsichtsperson erhalten keinen Einlass, dies gilt auch vor 24 Uhr!

 

Der Aufenthalt eines Jugendlichen ab 16 Jahren nach 24:00 Uhr wird in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten und unter Vorlage der Vollmacht oder in Begleitung eines Personensorgeberechtigten gewährt.  Infos zu den Alters-Freigaben und die Formularvollmacht zum ausdrucken, sind immer im jeweiligen Event hinterlegt.

 

Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge und  die Verantwortung dafür, dass sich der anvertraute Minderjährige in der Diskothek nicht betrinkt und zuverlässig wieder nach Hause kommt.  Trotz dieser Neuregelung behält sich das Grashoff's vor, Jugendliche in Begleitung von Erziehungsbeauftragten und Vollmacht den Zutritt nicht zu gewähren. 

Wir sind für Sie da:


Grashoff's 

Tobias Grashoff

Völkerser Landstraße 69

27299 Völkersen

 

Tel.:

04232-6684901

 0175 - 76 47 441

 

E-Mail: grashoffstanzpalast@web.de

 

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